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Fragen und Antworten zum KIWI-Förderkreis


Was spricht für eine Mitgliedschaft im Förderkreis?

Der Förderkreis ist ein Netzwerk für gleichgesinnte Unternehmer und Führungskräfte, die sich von der christlichen Werte-Orientierung bei KIWI angesprochen fühlen. Als Mitglied stehen Ihnen bevorzugt Angebote (Seminare, Beratung, Coaching, etc.) offen, die auf diesen Werten basieren. Ein besonderer Nutzen für Förderkreis-Mitglieder besteht in den Netzwerk-Kontakten untereinander: KIWI fördert und moderiert diesen Austausch der Mitglieder gezielt, zum Beispiel mit einer jährlichen, exklusiven Förderkreis-Veranstaltung. Schließlich ist die Mitgliedschaft auch Ausdruck der ideellen und materiellen Unterstützung einer neuen und wichtigen Idee für die Wirtschaft. Als Förderkreis-Mitglied können Sie sagen: "Ich bin dabei, wenn es um konkrete Schritte bei der Werte-Orientierung in der Wirtschaft unseres Landes geht: Wir machen mit!"

Kann ich auch als Einzelperson Mitglied im Förderkreis werden?

KIWI wünscht sich im Förderkreis vorrangig Firmen als Mitglieder. Der Kreis ist grundsätzlich aber für Einzelpersonen offen, zum Beispiel für Freiberufler oder angestellte Führungskräfte. Mit einer Einzelmitgliedschaft soll jedoch eine Firmenmitgliedschaft nicht ersetzt werden.

Sind mit einer Mitgliedschaft außer dem Beitrag weitere Verpflichtungen verbunden?

Nein, als Förderkreis-Mitglied haben Sie keine weiteren aktiven Verpflichtungen gegenüber dem KIWI-Netzwerk.

Trägt sich KIWI alleine durch die Mitgliedsbeiträge des Förderkreises?

Nein, die Zuflüsse aus dem Förderkreis dienen vorrangig zur Deckung der Unkosten des KIWI-Geschäftsbereichs "Netzwerke". Der Bereich "Prozessbegleitung / Beratung" soll sich mittelfristig selbst tragen und zusammen mit den Förderbeiträgen den Bereich „Orientierung“ finanzieren helfen.

Können die Mitgliedsbeiträge steuerlich abgesetzt werden?

Ja, denn KIWI ist organisatorisch Teil der Diözese Rottenburg-Stuttgart, einer kirchlichen Einrichtung. Weil mit dem Förderkreis gemeinnützige Ziele verfolgt werden, können die Beiträge als "zweckbestimmte Spende für KIWI an die Diözese" beim Finanzamt geltend gemacht werden.

Was sind Gründe, weshalb eine Aufnahme im Förderkreis abgelehnt würde?

Wer der Orientierung an christlichen Werten, für die KIWI eintritt, erkennbar entgegensteht, kann nicht Mitglied im Förderkreis werden. Eine rigorose Ablehnung von Kirchen als Organisationen wäre ein Beispiel für eine Ablehnung. Die Zugehörigkeit bei Scientology wäre darüber hinaus ein besonders krasses Beispiel oder die Anwendung von Praktiken des Scientology-Gründers L. Ron Hubbard. Wenn Sie einen Aufnahmeantrag stellen, bitten wir Sie, sich hiervon ausdrücklich und schriftlich zu distanzieren.

Warum ist die Mitgliedsgebühr in der Höhe nicht eindeutig festgelegt?

Es ist kaum möglich, eine Beitrags-Staffelung für unterschiedliche Unternehmensgrößen oder Umsatzklassen so zu gestalten, dass alle möglichen Fälle abgedeckt sind. KIWI will unbürokratisch vorgehen und setzt auf die Eigenverantwortlichkeit der Förder-Mitglieder: Sie können am besten selbst einschätzen, ob Ihr Unternehmen eher ein Kleinbetrieb, Mittelständler oder schon Großunternehmen ist. Entsprechend vertraut KIWI darauf, dass Sie als neues Mitglied Ihrer Leistungsfähigkeit entsprechend Beiträge einbringen. Als Orientierungsrahmen sind Mindestbeiträge angegeben: 350 Euro für kleinere Betriebe, 2.500 Euro für große Mittelständler und Großunternehmen.

Kann ich als Mitglied des Förderkreises damit auch öffentlich werben?

Ja, das ist ausdrücklich gewünscht! KIWI veröffentlicht Ihre Firma und Ihren Namen als Förderkreis-Mitglied auf der KIWI-Internetseite, wenn Sie damit einverstanden sind. Sie können das KIWI-Logo bei Ihrem Internet-Auftritt verwenden – auch eine gegenseitige Verlinkung ist möglich. KIWI und die Förderkreis-Mitglieder machen gemeinsam Werbung für die gute Sache!

Wie wird der Mitgliedsbeitrag erhoben?

Auf Ihren schriftlichen Aufnahme-Antrag erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, mit der Sie die Bankverbindung und Buchungshinweise erhalten. Alternativ können Sie KIWI auch eine Einzugsermächtigung erteilen – das ist für alle Beteiligten bequemer.

Ihre Frage ist in dieser Zusammenstellung nicht dabei?

Dann wenden Sie sich bitte an:

Ordinariatsrat Herrn Dr. Joachim Drumm
Bischöftliches Ordinariat, Hauptabteilung XI.
Jahnstraße 30
70597 Stutgart

+49 (0) 711 979 1197

jdrumm(AT)bo.drs.de

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