Ziele und Grundsätze des KIWI-Förderkreises
Firmen-Mitglieder des KIWI-Förderkreises erhalten bei KIWI bevorzugt qualitativ hochwertige und an christlichen Werten orientierte Angebote. KIWI erleichtert den Firmen-Mitgliedern die Suche nach passenden Angeboten im Bereich Beratung und Training. Förderkreis-Mitglieder können sich darauf verlassen, dass bei KIWI-Angeboten Berater zum Einsatz kommen, die uneingeschränkt hinter der KIWI-Werte-Orientierung stehen.
Im KIWI-Förderkreis erfahren die Firmen-Mitglieder Austausch unter Gleichgesinnten. Mit steigender Zahl an Förderern können auch regionale oder branchen-spezifische Gruppen entstehen, die durch KIWI unterstützt werden.
Durch die Mitgliedschaft fördern die Firmen und deren Führungskräfte die KIWI-Idee. Der Förderkreis ermöglicht KIWI eine allseits attraktive Bindung von Kunden. Die Mitgliedsbeiträge sind Teil der wirtschaftlichen Absicherung des KIWI-Netzes.
Aufnahme in den KIWI-Förderkreis
Die Mitgliedschaft im KIWI-Förderkreis steht allen Unternehmen, Organisationen, Freiberuflern und Führungskräften offen, die KIWI unterstützen wollen. Zur Aufnahme ist ein schriftlicher Antrag zu stellen (vgl. Antragsformular). Ein Aufnahmeantrag kann abgelehnt werden, wenn die KIWI-Leitung objektive Anhaltspunkte in der Person oder Firma des Antragstellers erkennt, die den Ideen und Werten von KIWI entgegenstehen.
Nutzen und Kosten der Förderkreis-Mitgliedschaft
Mit dem Eintritt in den Förderkreis entrichten Mitglieder eine jährliche Gebühr in Höhe von
→ mindestens 350 bis 2.500 Euro für Firmen und Organisationen,
je nach Größe und Leistungsfähigkeit des Mitglieds
(nach eigener Einschätzung im Rahmen der Aufnahme)
→ mindestens 150 Euro für Einzelpersonen
Der KIWI-Förderkreis bietet seinen Mitgliedern ein besonderes Forum für Austausch, kollegiale Beratung und Geschäftsanbahnung. Einmal jährlich lädt KIWI die Mitglieder des Förderkreises zu einer exklusiven Veranstaltung für diesen Kreis ein.
Die Mitgliedschaft im KIWI-Förderkreis ist Ausdruck der Unterstützung einer bisher einmaligen, wichtigen und sinnvollen Einrichtung für die Wirtschaft. Im Einvernehmen mit den Förderern werden die Namen der Mitglieder auf der KIWI-Internetseite veröffentlicht.
Beendigung der Mitgliedschaft im KIWI-Förderkreis
Die Mitgliedschaft verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, wenn keine fristgemäße Kündigung erfolgt. Eine Kündigung ist beiderseits unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Jahresende möglich.
Die KIWI-Leitung kann Mitgliedern des KIWI-Förderkreises mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn hierzu außerordentliche Gründe vorliegen. Dies können beispielsweise klare Verstöße gegen die Wert-Grundsätze von KIWI sein. In diesem Fall besteht seitens des Mitglieds kein Anspruch auf Rückzahlung der Jahresgebühr. Die KIWI-Leitung wird vor einem solchen Schritt das betroffene Mitglied im Rahmen eines persönlichen Gesprächs anhören und dann entscheiden.


